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Gesellschafter der Foerst GmbH veräußern sämtliche Geschäftsanteile an die 123fahrschule Holding GmbH
Die Breidenbach Rechtsanwälte GmbH hat die Gesellschafter der Foerst GmbH mit Sitz in Wiehl im Zusammenhang mit der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteilea n die 123fahrschule Holding GmbH im Wege eines Share Deals beraten. Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile kann bzw. soll in Aktien der Schwestergesellschaft 123fahrschuleSE gezahlt werden.
Daher wurden in der Transaktion die Bedingungen für eine entsprechende Kapitalerhöhung bei der 123fahrschule SE ausgehandelt und vereinbart. Als Pionier in der Fahrsimulation brachte die Foerst GmbH bereits 1976 den weltweit ersten kommerziellen Fahrsimulator auf den Markt. Aufbauend auf ihrer langjährigen Expertise entwickelt und produziert das Unternehmen Simulatoren für PKWs, LKWs und Busse, die sowohl im Inland als auch international für die Fahrausbildung und andere Anwendungen eingesetzt werden.
Die 123fahrschule SE ist eine im Jahr 2016 gegründete, digital getriebene Fahrschulkette mit Fokus auf E-Learning. Mit bundesweit mehr als 50 Standorten ist die 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und plant die weitere Expansion auf bis zu 200 Standorte in den nächsten Jahren.
Der Kaufvertragwurde am 10. Mai 2024 durch Herrn Notar Dr. Buschbaummit Sitz in Köln beurkundet.
„Wo wären wir, wenn nicht mutige Venture Capital-Geber in Biotech-Start-ups investiert hätten?“
Interview mit Dr. Peter Güllmann, BIB – Bank im Bistum Essen
Nach rund 20 Jahren im Beteiligungskapitalgeschäft engagiert sich Dr. Peter Güllmann als Vorstandssprecher der Bank im Bistum Essen heute für soziale Investments. Die Venture Capital-Szene schätzt er nach wie vor und blickt auf die aktuellen Entwicklungen.
Quelle: vc-magazin.de
Welche künftigen Änderungen der AIFMD sollten Fondsmanager im Blick behalten?
ESG-Regulierung
Obgleich in diesen Wochen allerorten die Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088; „SFDR“) im Fokus der Fondsmanager stehen dürfte, lohnt sich schon jetzt der Blick in die weitere Zukunft: Denn die Europäische Kommission bereitet die Aufnahme von ESG-Pflichten für Alternative Investment Fund Manager (AIFM) sowohl in die Level-II-Verordnung zur AIFM-Directive (AIFMD) als auch in die AIFMD selbst vor.
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