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Bundeskabinett legt Eckpunktepapier zum Wagniskapital vor

Liebe Mitglieder des Private Equity Forums und liebe Interessierte,
gestern erreichte uns eine Mitteilung des Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK). Die Bundesregierung hat demnach an diesem Mittwoch im Kabinett ein Eckpunktepapier zum Wagniskapital verabschiedet. Sie finden den Link dazu hier.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen den Ursprungshinweis des BVK nicht vorenthalten:

Der BVK äußert sich wie folgt:

„Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig zu gestalten. Nachdem der BVK Ende Januar 2015 einen Entwurf für ein Venture Capital-Gesetz vorgelegt hatte, konnte die politische Debatte hierzu wieder belebt werden. Unter dem Motto „Deutschland braucht eine neue Gründerzeit“ haben sich Bundeskanzleramt, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium jetzt auf einen Minimalkompromiss geeinigt und ein Eckpunktepapier vorgelegt, das neben bereits bekannten Vorschlägen wie die Steuerfreistellung des INVEST-Zuschusses für Wagniskapital auch folgende Vorhaben benennt:

  • Ausweitung des INVEST-Zuschussprogramms: 2016 sollen Venture Capital-Gesellschaften einen Zuschuss in Höhe von 20 % auf ihre Investitionen in junge Unternehmen erhalten und die Steuer auf die Veräußerungsgewinne erstattet bekommen. Darüber hinaus wird es einen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben.
  • Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen: Entgegen der ursprünglichen Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Investmentsteuerreform wird die Bundesregierung dafür eintreten, dass junge und innovative Unternehmen künftig keine neuen Belastungen erfahren. Die Steuerbefreiungen auf Gewinnausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen sollen erhalten bleiben.

In unseren Augen ist das Eckpunktepapier prinzipiell zu begrüßen. Aber dies kann lediglich ein erster Schritt auf dem Weg hin zu besseren Rahmenbedingungen für Wagniskapital und unsere Branche sein. Die Ausweitung des INVEST-Zuschussprogramms ist vor allem für die Seed-Phase hilfreich, reicht aber nicht aus, dringend benötigte Runden von Wachstumsfinanzierungen zu stärken. Das Eckpunktepapier ersetzt nicht das erforderliche Venture Capital-Gesetz – nach wie vor vermisst der deutsche Venture Capital-Markt im europäischen Vergleich wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen.

Erfreulich ist, dass die gültige Besteuerung zum Carried Interest beibehalten werden soll. Die Bundesregierung wird dieses Steuerprivileg nicht kippen und stellt sich damit ausdrücklich erneut gegen entsprechende Forderungen aus den Ländern. In Bezug auf die Steuertransparenz soll die die Festschreibung der gängigen Praxis erhalten bleiben. Man wird die Voraussetzungen für die Annahme einer vermögensverwaltenden Tätigkeit bei Beteiligungskapitalfonds somit vorläufig nicht ändern.

Auch begrüßen wir, dass die Bundesregierung die Befreiung der Management Fee von der Umsatzbesteuerung weiterhin als wichtiges Thema auf der Agenda hat.

Die Reaktionen der Presse, die im Übrigen auch den BVK-Standpunkt berücksichtigt hat, haben wir für Sie zusammengestellt.

Selbstverständlich werden wir weiterhin für jene Verbesserungen und Maßnahmen eintreten, die Deutschland als Fondsstandort für Beteiligungskapital international wirklich attraktiver machen würden.“

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